Bewertungen ausstehend

Lebensmittelenzyme - Ausstehende Sicherheitsbewertungen

Alle Anträge von Lebensmittelenzymen, die bis Stichtag 11.März 2015 bei der Kommission eingegangen sind und anschließend von der EFSA als gültig erklärt wurden, müssten bereits in der Bewertungsphase überführt worden sein. Allerdings ist nicht klar ersichtlich nach welchen Kriterien, die EFSA bzw. die CEP-Unit die Anträge dem wissenschaftlichen Ausschuss zur Bewertung zuweist.


Der Zeitraum für die Fertigstellung einer Stellungnahme zur Sicherheit eines Lebensmittelenzyms hängt vorwiegend von der Anzahl und „Schwere“ der Nachfragen des wissenschaftlichen Ausschusses und der „Schnelligkeit“ der Rückantworten des Antragsstellers ab.


Entsprechend der Gesetzeslage kann die Unit-List erst erstellt werden, wenn alle Lebensmittelenzyme aus der Stichtagsliste abschließend auf ihre Sicherheit bewertet wurden. Noch stehen für 67 Lebensmittelenzyme die Bewertungen aus, wobei für 7 Lebensmittelenzyme die Anträge dem Ausschuss noch nicht vorgelegt worden sind. 

Anträge von Lebensmittelenzymen zur Sicherheitsbewertung - Eingang 2024

Noch ausstehende Bewertungen von Lebensmittelenzymen aus der Liste bis März 2015

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